Ausbildung zum Jäger – Ausbildung zur Jägerin – Weiterbildung

Jagdausbildung

Diese Seite widmet sich all denjenigen, die schon jagdberechtigt sind oder jagdberechtigt werden möchten. Sie finden alle Informationen, wie man im Kanton Aargau Jäger:in wird oder in der Jägersprache, wie man Jungjägerin bzw. Jungjäger wird. Als verantwortlicher Verband begleitet Sie der Aargauische Jagdschutzverein von der ersten Minute bis hin zur Brevetierung zur Jägerin bzw. zum Jäger. In Zusammenarbeit mit dem Kanton und weiteren Organisationen haben wir diese Seite für Sie erarbeitet. Wir wünschen Ihnen viel Spass und Freude beim Lesen. 

Die Seite widmet sich auch unseren Jägerinnen und Jägern, die sich weiterbilden möchten oder müssen. Beispiel für gesetzliche Ausbildungspflicht sind die Ausbildungen für unsere Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher. 

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Möchten Sie Jäger:in werden

Wie werde ich Jäger im Kanton Aargau? Wie werde ich Jägerin im Kanton Aargau? Das Reglement des Kantons beantwortet diese Frage wie folgt: Der Aargauische Jagdschutzverein AJV ist Träger des Jagdlehrgangs. Er gibt den Kandidierenden für die Jagdprüfung ein Lehrgangheft ab, worin die für den erfolgreichen Abschluss des Jagdlehrgangs notwendigen Leistungen von den verantwortlichen Personen (Kursleiter, Mitglieder von Jagdgesellschaften, Jagdaufseher) zu bescheinigen sind.

SCHRITT 1

Anschluss Jagdgesellschaft
Sammeln praktischer Erfahrungen in einer Jagdgesellschaft über den allgemeinen Jagdbetrieb.

SCHRITT 2

Wahl einer Jagdschule 
Besuch einer Jagdschule, um das nötige theoretische Wissen für die Jagdprüfung zu erhalten.

schritt 3

Ausweisheft bestellen
Das Ausweisheft über den Aargauischen Jagdlehrgang begleitet Sie während der ganzen Ausbildung und dient als Nachweis. 

schritt 4

„Jagen in der Schweiz“  bestellen
Das Lehrbuch für alle Schweizer Jäger können Sie bequem in unserem Shop bestellen. Neu zum Spezialpreis. PROMO CODE: JJAARGAU

SCHRITT 5 – BITTE ALLES LESEN

Praktische Hinweise

DER AARGAUER JAGDLEHRGANG (PRAKTISCHE HINWEISE)

  • Beginnen Sie heute! Sie werden eine faszinierende Erlebniswelt entdecken, die Sie fesselt und die Sie nie mehr missen möchten.
  • Der/die Absolventen des Jagdlehr­gangs hat sich grundsätzlich selbst nach einem geeigneten Lehrrevier umzusehen. Suchen Sie deshalb den Kontakt zu einer Jagdgesellschaft, zu einer Jägerin oder einem Jäger in der Nähe Ihres Wohnortes.
  • Melden Sie sich als Treiber/-in für die Herbstjagd (Bewegungsjagd) an. Diese fin­det normalerweise in den Monaten Okto­ber bis Dezember an vorbestimmten Daten statt. Als Treiber/-in erhalten Sie wichtige Einblicke in die Praxis und lernen von den Erfahrungen der Jäger:innen!
  • Es ist von Vorteil, wenn Sie sich mit andern Lehrgangteilnehmern zusammen­ schliessen. Auf diese Weise können Sie von der «Teamarbeit» stark profitieren.
  • Besuchen Sie eine Jagdschule als Vor­bereitung auf die Jagdprüfung. Es steht Ihnen frei, welche Jagdschule Sie für den begleitenden theoretischen Unterricht be­suchen möchten. Die Adressen werden Ihnen vom AJV bekannt gegeben.

Bei der Absolvierung des Jagdlehrgangs wünscht Ihnen der Aargauische Jagd­ Schutzverein viel Freude und Erfolg.

Wie werde ich eine jagdberechtigte Person?

Jungjägerinnen und Jungjäger sammeln Erfahrungen über den allgemeinen Jagdbetrieb in einem aargauischen Jagdrevier. Jagdschulen vermitteln ihnen das nötige theoretische Wissen. Als Grundlage für die Ausbildung und Jagdprüfung dient das im Buchhandel erhältliche Buch „Jagen in der Schweiz – Auf dem Weg zur Jagdprüfung“. Daneben gilt es, kantonale Basiskurse und ergänzende Übungen oder Exkursionen sowie verschiedene praktische Einsätze im Jagdrevier zu absolvieren.

 

Welche Grundlagen muss ich lesen?

Aargauisches Jagdgesetz 933.200
§ 10 Der Regierungsrat erlässt die Prüfungsbestimmungen zur Erlangung des aargauischen Jagdfähigkeitsausweises und regelt die Anerkennung anderer Jagdfähigkeitsausweise.
§ 33, Absatz 2 Er (der Kanton) kann Beiträge für die Aus- und Weiterbildung der Jägerinnen und Jäger leisten.
§ 33, Absatz 3 Die Jagdgesellschaften fördern und begleiten Kandidierende für die Jagdprüfung.

Aargauische Verordnung (933.211) -> das sind die wichtigen Sachen, vor allem ein paar Voraussetzungen und falls die Jagdprüfung nicht bestanden wird

§ 5, Absatz 1 Kandidierende für die Jagdprüfung müssen einen Jagdlehrgang im Kanton Aargau absolviert haben. Dieser umfasst Kurse und Übungen sowie praktische Tätigkeiten in einer Jagdgesellschaft und darf beim Abschluss der Jagdprüfung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.

§ 6, Absatz 1 Die Jagdprüfung zur Erlangung des aargauischen Jagdfähigkeitsausweises besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung.

§ 6, Absatz 2 Die praktische Prüfung umfasst Teilprüfungen in folgenden Fächern:

  • Waffenhandhabung
  • Schiessen mit Kugel- und Schrotwaffe

§ 6, Absatz 3 Die theoretische Prüfung umfasst Teilprüfungen in folgenden Fächern:

  • Jagdrecht
  • Jagdkunde
  • Wildkunde
  • Lebensraumkunde
  • Schiess- und Waffenkunde
  • Jagdhundewesen und Wildkrankheiten

§ 6, Absatz 4 Die Teilprüfungen werden mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet.

§ 6, Absatz 5 Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Teilprüfungen erfüllt sind.

§ 6, Absatz 6 Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn höchstens eine Teilprüfung nicht erfüllt ist.

§ 7, Absatz 1 Die praktische Prüfung wird zweimal, die theoretische Prüfung einmal pro Jahr durchgeführt.

§ 7, Absatz 2 Die Jagdprüfungskommission eröffnet den Kandidierenden das Prüfungsergebnis am Anschluss an die Prüfung.

§ 7, Absatz 3 Eine nicht bestandene praktische Prüfung oder theoretische Prüfung kann innert zwei Jahren einmal wiederholt werden.

§ 7, Absatz 4 Eine bei der theoretischen Prüfung nicht erfüllte Teilprüfung kann einzeln wiederholt werden. Werden drei Teilprüfungen nicht erfüllt, muss die ganze theoretische Prüfung wiederholt werden.

§ 7, Absatz 5 Ist die Jagdprüfung nicht bestanden, kann eine erneute Anmeldung erst nach Ablauf von zwei Jahren erfolgen.

§ 8, Absatz 1 Wer die Jagdprüfung nicht bestanden hat, kann innert 10 Tagen nach Eröffnung des Ergebnisses einen schriftlichen Prüfungsentscheid verlangen.

§ 8, Absatz 2 Gegen den Prüfungsentscheid der Jagdprüfungskommission kann innert 30 Tagen nach Zustellung beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden.

§ 8, Absatz 3 Die Gebühren für die praktische und theoretische Prüfung betragen je Fr. 200.—

§ 9 Absatz 1 Das Departement stellt nach bestandener Jagdprüfung den aargauischen Jagdfähigkeitsausweis aus.

Weitere Tipps:

Die beiden Prüfungsteile selber sind im Prüfungsreglement geregelt, zB dass die Rechnung für die Prüfungsgebühr beglichen sein muss, welche Themen beherrscht werden müssen usw.

Das Jagdgesetz und die Verordnung dazu sind unter www.gesetzessammlung.ag.ch downloadbar. Unter diesem Link ist die ganze Gesetzgebung downloadbar.

Bei gesetzlichen Sachen kontaktieren Sie bitte direkt die Jagdverwaltung.

Wie funktioniert die Jagd im Aargau?

Der Kanton Aargau hat 178 Jagdreviere verpachtet, die eine mittlere Grösse von 786 Hektaren aufweisen und von Jagdgesellschaften für acht Jahre gepachtet werden. Die Jagdreviergrenzen orientieren sich primär an jagdlichen und wildbiologischen Kriterien. Für die Neuverpachtung 2018 wurden die Jagdreviergrenzen diesen Kriterien angepasst und die Jagdreviere teilweise zusammengelegt. Historisch folgten die Jagdreviergrenzen an vielen Stellen den Gemeindegrenzen. Änderungen von Jagdreviergrenzen können jeweils auf Beginn einer neuen Pachtperiode (die aktuelle läuft von 2019 bis 2026) beantragt werden. Der Pachtzins orientiert sich an der jagdlich nutzbaren Fläche und der Beschaffenheit des Jagdreviers.

Benachbarte Jagdgesellschaften regeln die Suche von verletzten Wildtieren über die Reviergrenze hinaus, um bei Bedarf schnell handeln zu können.

Wie darf ich mir den Jagdlehrgang vorstellen?

Gestützt auf das Reglement über die Jagd­prüfung hat das zuständige Departement den Aargauischen Jagdschutzverein (AJV) mit der Trägerschaft des Jagdlehrgangs betraut.

Der Jagdlehrgang umfasst Kurse und Übungen sowie praktische Tätigkeiten in einem oder mehreren aargauischen Jagd­revieren.

Er umfasst 70 Pflichtstunden in den Fach­gebieten Waffenhandhabung, Ballistik, Jagdplanung und -betrieb, Jagdkynologie, Wildbretversorgung und -hygiene, Wild­schadenverhütung und -Vergütung sowie Arten- und Lebensraummanagement.

Die geleisteten Einzeltätigkeiten und Arbeitspositionen sind jeweils sofort im Lehr­gangsheft einzutragen und bescheinigen zu lassen. Das Lehrgangsheft ist mit der An­meldung zum abschliessenden Prüfungs­teil der kantonalen Fachstelle fristgerecht einzureichen.

Sinn und Zweck dieses vielfältigen Lehr­ganges ist es, dass sich der/die angehen­de Waidwerker/-in mit möglichst vielen Be­reichen der Jagdpraxis befasst bzw. sich in sie hineinarbeitet und somit während ein bis zwei Jahren die unerlässlichen Erfah­rungen sammelt, um später als Jäger:in be­stehen zu können.

Welche Basiskurse muss ich besuchen?

DAS LEISTUNGSHEFT BESTELLEN SIE IM SCHRITT 3

Im Leistungsheft tragen Sie die Ausbildungen sorgfältig ein. Die Ausbildungssektionen werden von den zuständigen Personen unterzeichnet und sind 2 Jahre gültig. Das Leistungsheft wird durch das Amt kontrolliert und ist Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung.

Basiskurse (ca. 12 Stunden, obligatorisch)

Der Basiskurs Waffenhandhabung, Sicherheit, Ballistik und Schusswirkung muss gemäss Prüfungsreglement vor der praktischen Prüfung besucht werden. Wenn aus persönlichen Gründen ein Basiskurs ausnahmsweise nicht im Aargau absolviert werden kann, kann auch ein gleicher Kurs im Kanton Solothurn oder Baselland mit dem Einverständnis der Fachstelle besucht werden.

Ergänzungskurse und praktische Einsätze im Jagdrevier (restliche 58 Stunden)

Diese Stunden sind in den Themen zu leisten, wie sie auf den Seiten 10 bis 17 im Ausweisheft vorgegeben sind. Das heisst in jedem offenen vorgegebenen Textfeld ist ein Eintrag zu tätigen, welcher dem darüber stehenden Untertitel der Tätigkeit entspricht.

Hundewesen

Eine Übung ist im Rahmen der AJV-Schweisshundegruppen zu besuchen. Der Einführungskurs muss besucht werden.

Forstliche / waldökologische Exkursionen

Besuch von Exkursionen, welche von Fachpersonen geleitet sind (Förster, Forstingenieure usw.).

Exkursionen, Vorträge, Kurse in den Bereichen Jagd, Naturschutz usw.

Besuch von Exkursionen oder Vorträgen, welche von Fachpersonen geleitet resp. gehalten werden.

Wildzählungen / Bestandserhebungen

Teilnahme oder selbstständiges Durchführen an Zählungen resp. Erhebungen von Wildtieren (Scheinwerfertaxation usw.).

Halbtägige Einsätze zur Biotoppflege, Lebensraumaufwertungen

Einsätze zur Pflege oder Schaffung von Lebensräumen der Wildtiere (Hecken oder Hochstammobstbäume pflanzen, Weiher schaffen, Waldrand- und Heckenpflege usw.).

Halbtägige Einsätze / Kurse zum Bau und Unterhalt Jagdreviereinrichtungen

Bau oder Unterhalt von Hochsitzen, Kanzeln oder anderen jagdlichen Einrichtungen (nicht für Feuerstellen, Jagdhütten oder Einrichtungen von Fütterungen).

Einsätze im Rahmen von Wildschadenverhütungsmassnahmen oder Abschätzungen

Begleiten eines kantonalen Wildschadenabschätzers bei der Arbeit, Erstellen und Setzen von Ein zelschützen oder Zäunen im Wald gegen Wildverbiss resp. im Feld gegen Dachse, Wildschweine oder Biber.

Bewegungsjagd, Pirsch, Ansitz inkl. roter Arbeit

Teilnahme als Treiber oder Jäger (nach bestandener praktischen Jagdprüfung) an Jagden mit Ber-gen, Aufbrechen resp. weiterer Verarbeitung des Wildes.

Begleitung Jagdaufsicht, Fallwildbergung

Einsätze zur Fallwildbergung (Wildunfälle usw.), Begleitung von Jagdaufsehern bei Kontrolltouren (Leinenpflicht), Rehkitzrettung (Verblenden) usw.

Wann und wie darf ich im Aargau jagen?

Nach erfolgreich bestandener Prüfung er­folgt die Brevetierung zum Jäger bzw. zur Jägerin mit der Abgabe des Jagdfähigkeitsausweises. Die Jagdpächter sowie die von ihnen ermächtigten Jagdgäste und Jagdaufseher dürfen die Jagd aus­üben. Hierfür wird vorausgesetzt, dass Sie im Besitze eines Aargaui­schen Jagdpasses sind sowie die Schiess­pflicht erfüllt haben.

Welche Pflichten hat eine jagdberechtigte Person?

Wildbeobachtungen (Bestandskontrolle), Regulation der Wildbestände (Abschüsse, Wildschadenbekämpfung), Gesundheits- und Fallwildkontrolle (Unfalltiere durch Strassenverkehr, wildernde Hunde, Witterung etc.), Biotop-Hege (Lebensraumschutz), Rehkitzrettung während der Setzzeit, Öffentlich­keitsarbeit, insbesondere Zusammenarbeit mit:

  • Forst (Waldbesichtigungen)
  • Landwirten, Waldeigentümern etc.
  • Naturschutzverbänden
  • Vogelschutzvereinen
  • Fischereiverbänden
  • Naturfreunden
  • Schulen (Vorträge) etc.

 

Welche Voraussetzung soll eine jagdberechtigte Person mitbringen?
  1. Naturverbundenheit, Liebe zur Flora und Fauna
  2. Verantwortungsgefühl gegenüber der Natur im Allgemeinen und den Tieren im Speziellen
  3. Ruhe, Geduld, Beobachtungsgabe
  4. Integrer Charakter
  5. Gesprächsbereitschaft gegenüber der nicht jagenden Bevölkerung (Öffentlichkeitsarbeit)
  6. Freude an traditionellen Werten (Waidmannssprache, Jagdhorn blasen)
  7. Urteilsfähig und mündig

Wie ist die Prüfung gegliedert?

Die aargauische Jagdprüfung gliedert sich in eine praktische Schiessprüfung und eine theoretische, mündliche Prüfung. Die beiden Teile werden unabhängig voneinander absolviert. Die jagdlichen Grundlagen und die nötige Praxis können in ein bis zwei Jahren innerhalb des Jagdlehrgangs erarbeitet werden. 

SCHRITT 5

AGENDA 2024

Informieren Sie sich hier, wie sich die Agenda des Jahres zusammenstellt. 

schritt 6

BASISKURSE ANMELDEN

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt bietet drei halbtägige Basiskurse an, die während des Jagdlehrgangs zu besuchen sind:

Schritt 7

ANMELDEN AN DIE PRÜFUNG

Anmeldungen zur praktischen oder theoretischen Prüfung sind an die Jagdverwaltung zu richten. Bitte beachten Sie die Anmeldebedingungen und Anmeldetermine.

Zeitlicher Ablauf – Vorschlag

ERSTES JAHR

Anschluss bei einer Jagdgesellschaft (1. Schritt gemäss Seite 1) Leistungsheft bei JagdAargau verlangen (2. Schritt gemäss Seite 1) Hegetätigkeiten in Jagdgesellschaft

Besuch Jagdschule (Startzeitpunkt abhängig von Jagdschule) Gesellschaftsjagden/Einzeljagden
Hegetätigkeiten in Jagdgesellschaften

Abbalgkurs VAJ (November)

Besuch Jagdschule Gesellschaftsjagden/Einzeljagden

Januar

Besuch Jagdschule
Basiskurs Waffenhandhabung, Sicherheit, Ballistik und Schusswirkung (obligatorisch/1x jährlich)
Jungjägerschiessen gemäss Zeitplan Jagdschützen Suhr

Februar

Besuch Jagdschule
Basiskurs Wildbretversorgung- und hygiene (obligatorisch/1x jährlich) Anmeldeschluss praktische Jagdprüfung Frühling

März

Besuch Jagdschule
Einführungskurs Hundewesen
Jungjägerschiessen gemäss Zeitplan Jagdschützen Suhr

April

Besuch Jagdschule
Jungjägerschiessen gemäss Zeitplan Jagdschützen Suhr
Praktische Prüfung Frühling
Basiskurs Jagd- und Wildtiermanagement, Wildschadenverhütung- und vergütung (obligatorisch/ 1x jährlich)

Mai

Besuch Jagdschule
Hochsitzbaukurs VAJ
Anmeldeschluss theoretische Jagdprüfung

Juni

Theoretische Jagdprüfung Brevetierung/Erhalt Jagdfähigkeitsausweis

ZWEITES JAHR

Anmeldeschluss praktische Jagdprüfung Herbst (Juli) Hegetätigkeiten in Jagdgesellschaft
Jungjägerschiessen gemäss Zeitplan Jagdschützen Suhr (August)

Hegetätigkeiten in Jagdgesellschaft
Jungjägerschiessen gemäss Zeitplan Jagdschützen Suhr Praktische Jagdprüfung

Kosten in etwa

Sektion Jagd und Fischerei des Kantons Aargau

Bei Fragen steht Ihnen die Sektion Jagd und Fischerei gerne zur Verfügung.

Tel.: 062 835 28 50
email:
jagd_fischerei@ag.ch

www.ag.ch/jagd_fischerei

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60.- Fr. im Jahr

JAGDAARGAU

AJV Geschäftsstelle
Daniel Johnson
Hauptstrasse 115
5085 Sulz

+41 79 254 00 77

info@jagdaargau.ch


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